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Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds benötigen zwar keine Zulassung und fallen nicht unter die Kfz-Steuer. Trotzdem dürfen auch diese Fahrzeuge nicht ohne gültige Versicherung auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen nachgewiesen.
Das sogenannte Mopedkennzeichen gilt für ein Jahr ab März und muss daher jährlich erneuert werden. Für die Verwendung des Kennzeichens gibt es einige gesetzliche Regelungen, die sogar die ordnungsgemäße Anbringung vorschreiben. Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte und worauf zu achten ist.
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